| 6. |
Die Agentur verpflichtet sich, Mitglieder nur für die
in dem Aufnahmeverfahren im PC festgelegten Freizeitaktivitäten zu
vermitteln. Darüber hinausgehende Vermittlungen bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Mitgliedes. |
| 7. |
Zusätzliche Dienstleistungen, die TREFFZEIT auf ausdrücklichen
Wunsch ausführt, sind gesondert zu berechnen. Preise hierzu sind einer
gesonderten Preisliste zu entnehmen. |
| 8. |
Die Agentur TREFFZEIT ist berechtigt, die vom Mitglied erhaltenen Daten
zur Person und zu den Interessen elektronisch zu speichern. Die Bestimmungen
des Datenschutzgesetzes werden anerkannt. Die Weitergabe von Daten erfolgt
nur zur Anbahnung der genannten Freizeitaktivitäten. |
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| II. |
Dauer der Mitgliedschaft/Kündigung |
| 1. |
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag,
der auf dem Aufnahmevertrag als Eintrittsdatum bestimmt wurde. Der Aufnahmevertrag kann persönlich, per Post, per Fax oder
online übermittelt werden. Wurde kein Eintrittsdatum bestimmt, beginnt die
Mitgliedschaft mit dem Tage des Eingangs des Aufnahmevertrages bei TREFFZEIT.
Danach kann der Vertrag mit der TREFFZEIT Freizeitagentur mit einer
Frist von sechs Wochen zum Quartal (31.03, 30.06, 30.09., 31.12.) schriftlich
gekündigt werden. Bis dahin bleibt das Mitglied zur Zahlung der Monatsbeiträge
verpflichtet. |
| 2. |
TREFFZEIT behält sich vor, die Mitgliedschaft bei unzumutbarem
Kundenverhalten fristlos zu kündigen. |
|
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| III. |
Widerrufsrecht |
| 1. |
Der online übermittelte Aufnahmevertrag
kann innerhalb von 14 Tagen bei TREFFZEIT schriftlich widerrufen werden. Zur
Wahrung der Frist genügt die Absendung innerhalb dieser 14 Tage (Datum des
Poststempels). Wird der Aufnahmevertrag innerhalb dieser Frist nicht
widerrufen gelten die in § II. geregelten Kündigungszeiten und
-fristen. |
|
|
| IV. |
Zahlungsweise |
| 1. |
Der vereinbarte Monatsbeitrag wird jeweils zum ersten Werktag
im Monat per Lastschrift eingezogen, sofern er nicht bereits per Verrechnungsscheck
bezahlt wurde. Neue Mitglieder erklären sich mit dem Einzugsverfahren
vom Konto des Mitgliedes einverstanden und erteilen mit dem Aufnahmevertrag
die notwendige Einzugsermächtigung. Neben dem Erstbeitrag wird für
neue Mitglieder die einmalige Aufnahmegebühr mit der Vertragsunterzeichnung
fällig.
Weitere Auslagen der Agentur für Kartenvorverkauf, Reservierungen,
Fahrkarten etc. im Zusammenhang mit den Aktivitäten werden ebenfalls
per Lastschrift beglichen. |
| 2. |
Bei nichtordnungsgemäßer Zahlung (z.B. unzureichende
Deckung des Kontos, ungerechtfertigte Rückbuchung) wird eine Verwaltungsgebühr
von EUR 7,50 erhoben. |
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| V. |
Gewährleistungsausschluss |
| 1. |
TREFFZEIT übernimmt keine Gewähr für den Erfolg der
Vermittlungstätigkeit bzw. deren Erfüllung. Die Kontaktaufnahme
obliegt dem Kontaktsuchenden. |
| 2. |
Für weitergehende Kosten, die im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit
stehen, übernimmt TREFFZEIT keinerlei Haftung. |
| 3. |
Ebenso ist die Haftung von TREFFZEIT ausgeschlossen für Beeinträchtigungen,
welche sich das Mitglied bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung zuzieht.
Ebenso erfolgt die Teilnahme an Aktivitäten von TREFFZEIT unter Ausschluss
jeglicher Haftung. |
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| VI. |
Schriftform / Salvatorische Klausel |
| 1. |
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der
Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. |
| 2. |
Für den Fall, dass eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam
sein sollte, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. |
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| VII. |
Sitzverlegung |
| 1. |
Der Vertrag bleibt auch einem Rechtsnachfolger von TREFFZEIT gegenüber
bindend. Die Verlegung des Büros innerhalb des Stadtgebietes berechtigt
nicht zur vorzeitigen Kündigung. |
| 2. |
Wird es TREFFZEIT aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten
hat, unmöglich, die Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen
Anspruch auf Schadenersatz. |
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| VIII. |
Gerichtsstand |
| 1. |
Der Gerichtsstand ist Bochum. |