Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des TREFFZEIT Freizeitclubs
I. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
1. Die Inanspruchnahme der Serviceleistungen von TREFFZEIT setzt die Mitgliedschaft voraus. Die Mitgliedschaft ist zurzeit kostenfrei. Eine Änderung der Kostenfreiheit zur Kostenpflicht muss jedem Mitglied mitgeteilt werden und bedarf seiner ausdrücklichen Zustimmung. Stimmt es nicht zu ist es zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Durch den Beitritt ist das Mitglied berechtigt, alle angebotenen Leistungen während der offiziellen Geschäftszeiten in Anspruch zu nehmen. Die Mitgliedrechte sind nicht auf Dritte übertragbar.
2. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf die Erweiterung der Angebotspalette der Agentur.
3. Die Beitragszahlung ist von der Inanspruchnahme einer Serviceleistung unabhängig; die Verpflichtung zur Beitragszahlung besteht auch dann, wenn das Mitglied von den Serviceleistungen keinen Gebrauch macht.
4. Die Geschäftszeiten von TREFFZEIT werden durch Aushang bzw. die Informationsschriften bekannt gegeben. Änderungen der Geschäftszeiten bzw. des Leistungsangebotes behält sich die Agentur vor.
5. Die Agentur übernimmt sämtliche im Zusammenhang mit der Vermittlung notwendigen Verwaltungstätigkeiten, sowie die Begleitung und grundlegende Organisation (Kartenvorverkauf, Tischreservierung, Fahrgemeinschaften etc.) der im Veranstaltungskalender veröffentlichen Aktivitäten.
In dem Mitgliedsbeitrag sind alle Kontaktvermittlungen (Einzel- Gruppenvermittlungen) sowie Vermittlungen zum Dinnerservice enthalten. Ebenso erhält jedes Mitglied einmal im Monat einen Veranstaltungskalender.
Anmeldungen für die darin aufgeführten Veranstaltungen müssen entsprechend den beschriebenen Anmeldefristen erfolgen. Diese Anmeldungen sind bindend. Wenn das Mitglied im Falle einer Verhinderung die Teilnahme an diesen Veranstaltungen nicht mindestens 7 Tage vorher absagt, gehen evtl. anfallende außervertragliche Kosten auf jeden Fall zu seinen Lasten. Im übrigen bemüht sich die Agentur, diese Kosten für das Mitglied möglichst gering zu halten und andere Mitglieder ersatzweise zur Teilnahme zu gewinnen.
Ziel und Aufgabe der Freizeitagentur ist vor allem die Planung, Begleitung und Zusammenführung von Mitgliedern für ein gemeinschaftliches Erlebnis von zum großen Teil fremdveranstalteten Events. Die Mitglieder sind somit nicht berechtigt ohne Anmeldung der Freizeitgruppe beizuwohnen. Das zu diesem Zweck zur Verfügung gestellte Veranstaltungsprogramm ist personenbezogen und darf nicht ohne Erlaubnis der Agentur an Nichtmitglieder weitergegeben werden. Gleiches gilt für den Zugang zum internen Bereich der Webseite. Sollten Nichtmitglieder oder ehemalige Mitglieder öffentliche Events per Zufall besuchen, so haben sie kein Recht auf Beisammensein mit der Gruppe.
6. Die Agentur verpflichtet sich, Mitglieder nur für die in dem Aufnahmeverfahren im PC festgelegten Freizeitaktivitäten zu vermitteln. Darüber hinausgehende Vermittlungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Mitgliedes.
7. Zusätzliche Dienstleistungen, die TREFFZEIT auf ausdrücklichen Wunsch ausführt, sind gesondert zu berechnen. Preise hierzu sind einer gesonderten Preisliste zu entnehmen.
8. Die Agentur TREFFZEIT ist berechtigt, die vom Mitglied erhaltenen Daten zur Person und zu den Interessen elektronisch zu speichern. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden anerkannt. Die Weitergabe von Daten erfolgt nur zur Anbahnung der genannten Freizeitaktivitäten.
II. Dauer der Mitgliedschaft/Kündigung
1. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag, der auf dem Aufnahmevertrag als Eintrittsdatum bestimmt wurde. Der Aufnahmevertrag kann persönlich, per Post, per Fax oder online übermittelt werden. Wurde kein Eintrittsdatum bestimmt, beginnt die Mitgliedschaft mit dem Tage des Eingangs des Aufnahmevertrages bei TREFFZEIT.
Danach kann der Vertrag mit der TREFFZEIT Freizeitagentur mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartal (31.03, 30.06, 30.09., 31.12.) schriftlich gekündigt werden. Bis dahin bleibt das Mitglied zur Zahlung der Monatsbeiträge verpflichtet.
Bei einer sogenannten Schnuppermitgliedschaft ist keine gesonderte Kündigung erforderlich. Sie beginnt mit dem auf dem Aufnahmevertrag bestimmten Eintrittsdatum bzw. dem Tag des Eingangs des Aufnahmevertrages und endet nach Ablauf eines Monats automatisch. Wird die Fortsetzung der Mitgliedschaft gewünscht, ist dies ausdrücklich vom Mitglied vor Ablauf des Schnuppermonats anzukündigen.
2. TREFFZEIT behält sich vor, die Mitgliedschaft bei unzumutbarem Kundenverhalten fristlos zu kündigen.
III. Widerrufsrecht
1. Der online übermittelte Aufnahmevertrag kann innerhalb von 14 Tagen nach Eingang bei TREFFZEIT schriftlich widerrufen werden. Zur Wahrung der Frist genügt die Absendung innerhalb dieser 14 Tage (Datum des Poststempels oder vergleichbarer Zeitstempel). Wird der Aufnahmevertrag innerhalb dieser Frist nicht widerrufen gelten die in § II. geregelten Kündigungszeiten und -fristen.
2. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie den Aufnahmevertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Sie haben die von uns übersandten Unterlagen, Veranstaltungsprogramme etc. unverzüglich ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden und von Ihren Datenträgern zu löschen. Die Ihnen überlassenen Veranstaltungsprogramme dürfen mit Widerruf nicht weiter verwendet werden. Ebenso besteht dann kein Anspruch auf eine Vermittlungs- oder andere Leistung seitens der Agentur.
IV. Zahlungsweise
1. Der vereinbarte Monatsbeitrag wird jeweils zum ersten Werktag im Monat per Lastschrift eingezogen, sofern er nicht bereits per Verrechnungsscheck bezahlt wurde. Neue Mitglieder erklären sich mit dem Einzugsverfahren vom Konto des Mitgliedes einverstanden und erteilen mit dem Aufnahmevertrag die notwendige SEPA Einzugsermächtigung. Neben dem Erstbeitrag wird für neue Mitglieder die einmalige Aufnahmegebühr mit der Vertragsunterzeichnung fällig.
Weitere Auslagen der Agentur für Kartenvorverkauf, Reservierungen, Fahrkarten etc. im Zusammenhang mit den Aktivitäten werden ebenfalls per Lastschrift beglichen.
2. Bei nichtordnungsgemäßer Zahlung (z.B. unzureichende Deckung des Kontos, ungerechtfertigte Rückbuchung) wird eine Verwaltungsgebühr von EUR 7,50 erhoben.
V. Gewährleistungsausschluss
1. TREFFZEIT übernimmt keine Gewähr für den Erfolg der Vermittlungstätigkeit bzw. deren Erfüllung. Die Kontaktaufnahme obliegt dem Kontaktsuchenden.
2. Für weitergehende Kosten, die im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit stehen, übernimmt TREFFZEIT keinerlei Haftung.
3. Ebenso ist die Haftung von TREFFZEIT ausgeschlossen für Beeinträchtigungen, welche sich das Mitglied bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung zuzieht. Ebenso erfolgt die Teilnahme an Aktivitäten von TREFFZEIT unter Ausschluss jeglicher Haftung.
VI. Schriftform / Salvatorische Klausel
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
2. Für den Fall, dass eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein sollte, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
VII. Sitzverlegung
1. Der Vertrag bleibt auch einem Rechtsnachfolger von TREFFZEIT gegenüber bindend. Die Verlegung des Büros innerhalb des Stadtgebietes berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung.
2. Wird es TREFFZEIT aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat, unmöglich, die Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz.
VIII. Gerichtsstand
1. Der Gerichtsstand ist Bochum.